Unfallversicherung

Ein Unfall geschieht immer unerwartet und häufig in der Freizeit. Oft werden die Beteiligten dabei so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder auf Dauer ihren Beruf nicht mehr ausüben können und dadurch erhebliche Einkommensverluste erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Uni, in der Schule und im Kindergarten und auf den dazugehörenden Wegen. Für Unfälle in der Freizeit wird keine Leistung erbracht. Folglich sind Hausfrauen, Selbstständige, Ruheständler, Säuglinge und Kleinkinder ganz ohne gesetzlichen Versicherungsschutz, Berufstätige, Schüler, Studenten und Kinder sind für 2/3 des Tages ohne gesetzlichen Versicherungsschutz.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht weltweit 24 Stunden am Tag auch während der Arbeitszeit. Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt. Eine Anrechnung findet nicht statt.
  • Invaliditätsleistung mit Progression: Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme. Das Kapital erhalten Sie zur freien Verfügung. Damit können Sie beispielsweise Umbaumaßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen, teure Hilfsmittel und Unterstützung im Haushalt finanzieren.
  • Unfallrente: Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50% wird die vereinbarte Rente monatlich gezahlt und das ein Leben lang.
  • Todesfallleistungen: Die vereinbarte Leistung wird bei Unfalltod an die Hinterbliebenen gezahlt.
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld: Für jeden unfallbedingten Krankenhaustag wird der vereinbarte Tagessatz erbracht. 
  • Kosmetische Operationen
  • Kurbeihilfe
  • Bergungskosten
  • Weitere Leistungen


Unsere Kooperationspartner:

NV-Versicherung VVaG

Gothaer Versicherung AG

Concordia Versicherungsgesellschaft a.G.

HDI Versicherung AG

VHV Allgemeine Versicherung AG