Glasversicherung

Die Glasversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Dazu gehören: 

  • Fertig eingesetzten Scheiben und Platten (auch künstlerisch bearbeitet)
  • Spiegel aus Glas und Kunststoff (auch künstlerisch bearbeitet)
  • Ceranfelder
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Aquarien bis 250 l
  • Wintergärten bis 16 qm Grundfläche

Größere Wintergärten und Scheiben von Sonnenkollektoren (keine PV-Anlagen) sind gesondert versicherbar.

Kosten für Krane und Gerüste, Erneuerung von Anstrich, Malerei etc., Beseitigung und Wiederanbringen von Schutzgittern und Markisen, Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen und Mauerwerk sind innerhalb der vereinbarten Entschädigungsgrenzen mitversichert.

Die Glasversicherung ist in Verbindung mit einer Hausratversicherung besonders preiswert.