Altersvorsorge

Mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge verringern oder schließen Sie die Differenz zwischen Ihrem jetzigen Einkommen und der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird erwartet, dass diese Differenz aufgrund der Absenkung des Rentenniveaus zunimmt. Ihren derzeitigen Anspruch auf Altersrente finden Sie auf Ihrer Renteninformation. Junge Leute, die noch keine Renteninformation erhalten haben, können bei einem Renteneintritt ab Alter 67 mit ca. 48,75% vom Bruttoeinkommen rechnen wenn 47 Jahre ein gleichbleibendes Einkommen erzielt wird. Von der Bruttoaltersrente müssen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Ferner unterliegen Renten ab 2040 zu 100% der Steuerpflicht.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund Unfall oder Krankheit ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Mit dieser Rente schließen Sie die Differenz zwischen Ihrem derzeitigen Nettoeinkommen und Ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Ansprüche reichen jedoch in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Ihren derzeitigen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente finden Sie auf Ihrer Renteninformation. Junge Leute, die noch keine Renteninformation erhalten haben, können ihre Ansprüche im Falle der Erwerbsminderung mit 36% vom derzeitigen Bruttoeinkommen veranschlagen.


Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihr Todesfallrisiko abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen. Da Kapitalleistungen im Erlebensfall inzwischen versteuert werden müssen, findet diese Form der Altersvorsorge kaum noch statt. Es kann jedoch eine reine Risikoabsicherung ohne Sparvorgang vorgenommen werden. Diese Form der Hinterbliebenenabsicherung ist durchaus sinnvoll, da die Hinterbliebenenabsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr gering ist und diese Versorgungslücke im Bewusstsein der Bevölkerung nicht verankert ist. Die Leistung an Ihre Hinterbliebenen bei Tod findet sich nicht auf der Renteninformation, ist jedoch anhand der dokumentierten Erwerbsminderungsrente zu berechnen. Sie beträgt ca. 55% für die Witwenrente und ca. 25% für die Halbwaisenrente von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Unser Angebot:
Wir überprüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz, ermitteln Ihren Bedarf anhand Ihrer Angaben und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Ihre Wünsche und Ziele und Ihr zur Verfügung stehendes Kapital werden berücksichtigt. Aus dem Versicherungsangebot unserer Kooperationspartner finden wir für Sie den geeigneten Versicherungsschutz.


Unsere Kooperationspartner:
Gothaer Lebensversicherung AG

Concordia Lebensversicherung AG

HDI Lebensversicherung AG

Nürnberger Lebensversicherung AG

VHV Allgemeine Versicherung AG